Das Arbeitszeugnis – Zu Ihrer vollen oder vollsten Zufriedenheit?

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Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Laufbahn. Im Bewerbungsverfahren dient es als Selektionsmittel, wer in die engere Auswahl kommt und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Was müssen Sie als Arbeitgeber beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses beachten? Was dürfen Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitszeugnis erwarten?

Zwingend sind folgende Angaben

  • Identität des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Auflistung der wichtigsten Tätigkeiten
  • Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers
  • Rechtsgültige Unterschrift des Arbeitgebers
  • Datum der Ausstellung

Heikle Punkte

Die Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen. Fälle von Diebstahl und Veruntreuung müssen vermerkt werden.

Einmalige negative Ereignisse dürfen nicht genannt werden.

Krankheiten dürfen nur erwähnt werden, wenn sie die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers erheblich beeinflussten oder ein sachlicher Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses waren.

Risiken, die der Arbeitnehmer mitbringt und ein zukünftiger Arbeitgeber kennen muss, sollen beschrieben werden.

Wiederholte Störungen in der Zusammenarbeit und im Arbeitsablauf, die nachweislich alleine auf den Arbeitnehmer zurückzuführen sind, müssen erwähnt werden.

Codierte Zeugnisse

Codierte Zeugnisse sind positiv formulierte negative Wertungen.

In der Verwaltung des Kantons Bern werden keine codierten Arbeitszeugnisse mehr ausgestellt. Immer mehr privatwirtschaftliche Betriebe entscheiden sich auch explizit dagegen und vermerken dies am Ende des Arbeitszeugnisses.

Mancher Arbeitgeber würde lieber ein codiertes Arbeitszeugnis schreiben, um sich von der Frage zu drücken, wann und wie Negatives erwähnt und formuliert werden soll. Schwächen müssen aufgezeigt, aber fair formuliert werden! Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis wahrheitsgetreu zu schreiben und muss seine Aussagen gegenüber nachfolgenden Arbeitgebern verantworten.

Leistungsbeurteilung

Es sollten nur jene Leistungen bewertet werden, die im Bezug zur Stelle, Funktion und Position relevant sind. Es empfiehlt sich, gewisse Gewichtungen mit den Bedürfnissen und Laufbahnzielen des Mitarbeiters abzustimmen.

Die Leistung muss messbar beurteilt werden.

Beispiele dafür: „Sie erbrachte gute Leistungen.“ oder „Seine Arbeit erledigte er immer sehr erfolgreich.“ oder „…, sodass wir mit Ihren Leistungen sehr zufrieden waren.“

Floskel-Formulierungen, die nicht einzuordnen sind: „Sie arbeitete selbständig und erledigte ihre Arbeiten umsichtig.“, „Wir lernten ihn als interessierten Mitarbeiter kennen.“ Ein absolutes Tabu ist folgender Satz: „Wir waren mit den Leistungen zufrieden.“ („Zufrieden“ darf nie alleine dastehen!)

Präventive Massnahmen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich regelmässig zu einem Qualifikationsgespräch treffen, an welchem offen und ehrlich miteinander gesprochen wird. Empfehlenswert ist, den Stellenbeschrieb immer wieder gemeinsam zu analysieren. Stimmt er mit den Tätigkeiten überein? Erbringt der Arbeitnehmer die vereinbarten Leistungen? In welchen Bereichen wird mehr erwartet, welche erbrachten Leistungen sollen zusätzlichen vermerkt werden?

Weisungen des Arbeitgebers sollen in einer begrenzten Zeitspanne erfüllbar und überprüfbar sein. Sie sollen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Verlangen Sie als Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, wenn sich Änderungen an Ihrem Arbeitsplatz abzeichnen (Tätigkeitsfeld, Team, Chefwechsel, Fusionen, …) Sie dürfen aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt und ohne Begründung ein Zwischenzeugnis verlangen. So bekommen Sie frühzeitig einen Eindruck, wie Ihr Arbeitgeber Sie beurteilt.

Last but not least

Lassen Sie als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis immer von mindestens einer Drittperson gegenlesen!

Möchten Sie noch mehr wissen oder brauchen Sie Unterstützung? Wir empfehlen Ihnen gerne folgende Website: www.arbeitszeugnisse.ch. Viel Erfolg!